Hausgemeinschaft

Die Hausgemeinschaft umfasst alle Genossenschafter/innen und Bewohner/innen einer Liegenschaft. In grossen Liegenschaften kann pro Treppenhaus oder nach anderen Kriterien die Hausgemeinschaft gebildet werden. Die Hausgemeinschaft verpflichtet sich schriftliche Statuten zu führen. Die Genossenschaft überlässt die Liegenschaft den Hausgemeinschaften in Selbstverwaltung. Sie schliesst mit der Hausgemeinschaft einen Hausmietvertrag ab in dem die statutarischen oder mietvertraglichen Verpflichtungen festgehalten sind.