Hausgemeinschaft

Die Bewohnenden einer WOGENO Bern-Liegenschaft organisieren sich in einem Hausverein und verwalten sich (teilweise) selbst, wobei sie bei Bedarf durch unsere Liegenschaftsverwaltung, die Treuhandbüro TIS GmbH, oder die Genossenschaft unterstützt werden. Es sind drei Stufen der Selbstverwaltung möglich

Selbstverwaltungsstufe Mini

  • – Die Mietenden organisieren sich in einem Hausverein
  • – Der Hausverein organisiert und pflegt das gute Zusammenleben im Haus und in der Nachbarschaft
  • – Der Hausverein übernimmt allgemeine Hauswartungsaufgaben (Reinigung, kleiner Unterhalt in den Allgemeinräumen usw.)
  • – Die Bewohnenden bringen Mieter:innen-Darlehen in die Genossenschaft ein (mind. 10% vom Kaufpreis bzw. der Anlagesumme)
  • – Jede Partei erhält einen individuellen Wohnungsvertrag (im Gegensatz zu Stufe Midi und Maxi kein Hausmietvertrag)

-> Bei der Stufe Mini ist kein spezifisches Fachwissen bei den Bewohnenden notwendig

Selbstverwaltungsstufe Midi

Zusätzlich zu allen Punkten der Stufe Mini beinhaltet die Stufe Midi folgendes:

  • – Hausmietvertrag: Es wird mit der WOGENO Bern ein Mietvertrag für das ganze Haus abgeschlossen. Der Hausverein schliesst sodann mit den einzelnen Parteien Untermietverträge ab.
  • – Der Hausverein rechnet die Nebenkosten selber ab
  • – Der Hausverein ist zuständig für die Suche von Nachmietenden
  • – Der Hausverein führt kleinere Unterhaltsarbeiten sowie die Pflege des Aussenraums selber durch bzw. gibt sie in Auftrag

-> Bei der Stufe Midi ist ein gewisses Fachwissen bei den Bewohnenden notwendig (Mietrecht, Finanzen, einfacher Unterhalt)

Selbstverwaltungsstufe Maxi

Zusätzlich zu allen Punkten der Stufe Mini und Midi beinhaltet die Stufe Maxi folgendes:

  • – In Zusammenarbeit mit der unterhaltsverantwortlichen Person der WOGENO Bern wird der Zustand des Hauses, der Wohnungen und der Anlagen durch den Hausverein geprüft und langfristig unterhalten. Grössere Unterhaltsarbeiten werden durch den Hausverein selbst ausgeführt bzw. von diesem in Auftrag geben. Hierzu werden Budget, Buchhaltung und Dokumentationen erstellt.

-> Bei der Stufe Maxi ist solides Fachwissen bei Bewohnenden notwendig (Mietrecht, Finanzen, Bau&Unterhalt)

Hinweis: Die Arbeiten der Bewohnenden werden i.d.R. nicht entschädigt (Ausnahmen bei Stufe Maxi möglich). In Abhängigkeit der gewählten Selbstverwaltungsstufe erhalten die Hausvereine jedoch eine leichte Mietzinsreduktion aufgrund der tieferen Betriebskosten für die Genossenschaft.